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Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?

Antwort: 5 m

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Vor einem Fußgängerüberweg muss beim Halten oder Parken ein Mindestabstand von 5 Metern eingehalten werden, um die Sicht auf den Überweg für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern. Dadurch wird sichergestellt, dass Fußgänger rechtzeitig gesehen werden und sicher über die Straße gehen können. Das Halten oder Parken innerhalb dieser Distanz ist verboten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Der Abstand gilt sowohl vor als auch nach dem Überweg, je nach genauer Verkehrssituation.

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