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Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?

Antwort: 5 m

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Vor und hinter einem Fußgängerüberweg muss beim Halten oder Parken ein Mindestabstand von 5 Metern eingehalten werden. Dieser Abstand stellt sicher, dass Fußgänger den Überweg gut einsehen können und selbst von Fahrzeugen auf der Fahrbahn rechtzeitig gesehen werden. Das Parken oder Halten näher als 5 Meter behindert die Sicht und erhöht die Unfallgefahr. Diese Regel ist in der Straßenverkehrsordnung eindeutig festgelegt und gilt an allen Zebrastreifen.

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